Waffengesetze

Das Wichtigste zum Waffenrecht

Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen im herkömmlichen Sinne (Feuerwaffen) auch Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen sowie die Armbrust als sonstiger Gegenstand; nicht geregelt ist der Bogen.
Der Umgang (u.a. erwerben, besitzen, überlassen, führen, mitnehmen, schießen, bearbeiten) mit Waffen ist – soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen geregelt sind – nur Personen über 18 Jahre erlaubt.

Urheberrecht: Deutscher Schützenbund

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Die Kombinationsmöglichkeiten der Aufbewahrung von Waffen und Munition in Bezug zum jeweiligen Widerstandsgrad der Waffenschränke für den privaten Bereich und für nicht bewohnte Schützenhäuser.

Urheberrecht: Deutscher Schützenbund